Formulare zum Ausdrucken
Wohnungsgeberbescheinigung (An- oder Ummeldung des Wohnsitzes)
Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (Beantragung eines Dokumentes für Ihr Kind)
Der Bürgerservice informiert
Planen Sie Ihren Urlaub?
Informieren Sie sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes. Befragen Sie dazu Ihr Reisebüro oder informieren Sie sich im Internet unter www.auswaertiges-amt.de
Kontrollieren Sie bitte auch die Gültigkeit Ihres Reisepasses oder Personalausweises.
Denken Sie daran, dass Kinder im Ausland ein eigenes Reisedokument benötigen.
Sie möchten/müssen ein neues Dokument beantragen? Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
ePass: (roter Reisepass)
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für alle Personen, auch für Kinder unter 12 Jahren kann ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Personalausweis, Geburts-, bzw. Heiratsurkunde
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden, 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
Kosten
60 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahre ausgestellt werden. 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.
Für einen Expresspass, welcher innerhalb von 72 h hergestellt wird, entsteht ein Aufschlag von 32 Euro.
Hinweis: Bei der Beantragung des Reisepasses werden vom Antragsteller zwei Fingerabdrücke erfasst.
Die Erfassung erfolgt über einen Abdruck des rechten und des linken Zeigefingers auf einem Scanner.
Diese werden dann mit den biometrischen Daten des Passbildes auf dem im Reisepass befindlichen Chip gespeichert.
Nach der Gesetzesänderung können keine Kindereinträge mehr in den Reisepass aufgenommen werden.
Vorläufiger Reisepass:
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, z.B. dann, wenn auch die Ausstellung eines
ePass-Express ( 72h ) nicht möglich ist.
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Personalausweis, Geburts-, oder Heiratsurkunde.
Die Passbehörde verlangt die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise)
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards
Gültigkeit des Dokuments
Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr.
Kosten
26 Euro
Kinderreisepass:
Gesetzesänderung ab 01.01.2021: nur noch 1 Jahr gültig
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Kinderreisepass, Geburtsurkunde sowie Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweise bei nur einem Sorgeberechtigten
(Formular Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten zum Ausdrucken auf der Homepage)
(Formular Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten zum Ausdrucken)
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards
Gültigkeit des Dokuments (unter Vorbehalt s.o.)
1 Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses um 1 Jahr ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich.
Bei bereits abgelaufenen Dokumenten muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Kosten
13 Euro, für Verlängerung 6 Euro.
Hinweis: Kinder können nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.
Es ist jedoch auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen innerhalb der EU) oder einen ePass zu beantragen.
Zur Identitätsprüfung muss Ihr Kind bei der Beantragung des Dokumentes anwesend sein.
Ab schulpflichtigem Alter soll das Kind bei der Beantragung seine Unterschrift leisten.
Personalausweis:
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für alle Personen auch für Kinder jeden Alters (Pflicht ab 16 Jahren)
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Personalausweis, alter Kinderreisepass, Geburts- bzw. Heiratsurkunde, sowie Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Personen unter 16 Jahren; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Ausweise, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden, 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
Vorläufige Personalausweise haben eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Kosten
Antragstellende Person ab 24 Jahren
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37,00 Euro (10 Jahre gültig)
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Antragstellende Person unter 24 Jahren
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22,80 Euro (6 Jahre gültig)
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10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis.
Ausführlichere Informationen zu den Online-Funktionen und den Fingerabdrücken erhalten Sie auch unter www.personalausweisportal.de.
Allgemeine Hinweise für alle Dokumente
- Die Beantragung eines Dokumentes kann nur persönlich erfolgen (auch Kinder müssen zur
Identitätsprüfung bei der Beantragung anwesend sein).
- Die Gebühren für die Ausstellung des Dokumentes, sind bei der Beantragung zu entrichten.
- Bis zur Aushändigung des Dokumentes ist eine Herstellungsfrist von ca.3-4 Wochen
einzuplanen.
- Kinderreisepässe, vorläufige Personalausweise und vorläufige Reisepässe werden bei
Vorlage aller notwendigen Unterlagen sofort ausgestellt.
- bei jeder Neubeantragung ist die Vorlage der Geburts- bzw. Heiratsurkunde erforderlich,
für Minderjährige die Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten
- Das Fotografieren ist ab einer Körpergröße von 150 cm auch hier im Bürgerservice möglich
(gebührenpflichtig)
- Für die Eintragung eines akademischen Grades oder Titels ist die Verleihungsurkunde bzw.
das Besitzzeugnis im Original vorzulegen.
(bei ausländischen Titeln zusätzlich Genehmigungsurkunde der Landesbehörde)
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Gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise ist jeder Deutsche ab 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis oder Pass zu besitzen. Bitte prüfen Sie Ihre Dokumente auf ihre Gültigkeit.
(Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Verpflichtung kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.)
Für Fragen steht Ihnen der Bürgerservice unter 037298/38300 gern zur Verfügung.